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Anton Semintinger (oder Demintinger) verpflichtet sich und seine Nachkommen zur Zahlung eines jährlichen Urbarzinses von 1 Gulden aus seinem von der Frauenkapelle zu Rottenacker erkauften Haus, Stadel und Garten, samt ganzer Hofraite an den jeweiligen Vogt zu Blaubeuren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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