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Die Belehnung des Johann von und zu Ossenbroich mit der Kirchengift und 2 Höfen zu Niedern, das Burglehen zu Hallenberg, dem Hof Günderinghausen, dem Zehnten zu Liesen und dem dortigen halben Hof und mit dem halben Zehnten zu Titmaringhausen
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Die Belehnung des Johann von und zu Ossenbroich mit der Kirchengift und 2 Höfen zu Niedern, das Burglehen zu Hallenberg, dem Hof Günderinghausen, dem Zehnten zu Liesen und dem dortigen halben Hof und mit dem halben Zehnten zu Titmaringhausen