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Äbtissin Margarethe Zorn, Priorin und Konvent des Klosters Frauenalb versichern das der Mutter der Äbtissin, Agnes geb. von Rust, gegen Übergabe ihres Vermögens zugesagte Leibgeding bestehend aus Wohnung und vollständiger Verpflegung im Kloster sowie 20 fl rh barem Geld oder für den Fall ihrer Übersiedlung an einen anderen Ort aus der Zahlung von 70 fl jährlicher Gült.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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