Herzog Karl Wilhelm Ferdinand zu Braunschweig-Lüneburg an Geistliches Gericht in Braunschweig Die Konfirmation der Kinder soll in den Pfarren geschehen, zu welchen die Eltern gehören, Entschädigungsregelung bei Abweichungen 1 Abschrift

Vollständigen Titel anzeigen
Niedersächsisches Landesarchiv
Objekt beim Datenpartner