Johann von der Recke, Sohn des Herrn Godert, und Godert, Sohn Johanns, machen bekannt, daß sie von dem Propst von Werden Johann von Limburg das Gut zu Lünern (Luneren) erhalten haben, das in den Hof Altendorf (Alden-) gehört. Sie werden davon am 11. November die übliche Pacht bezahlen entsprechend den Registern der Propstei. Beim Tod einer Hand sollen die Erben vier Mark zu Unna gängiger Münze zahlen. - Es siegelt der Aussteller. - D. M. CCCC ind LXXI up s. Gregorius avent.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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