Vertrag (Vergleich) zwischen dem Grafen Georg zu Castell und den drei Vormündern der unmündigen Crailsheim zu Altenschönbach einerseits, dann dem Grafen Wolf Jakob zu Schwarzenberg, Herr zu Hohenlandsberg, andererseits, womit jeder Herrschaft die Strafgerichtsbarkeit über ihre Untertanen in Langenberg ausdrücklich vorbehalten und Schwarzenberg die hohe fraischliche Obrigkeit über sämtliche Langenberger nur für drei besonders schwere Straffälle (Mord, Diebstahl und Notzucht) zugestanden wurde.

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Staatsarchiv Nürnberg