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Das Kloster St. Blasien und die Stadt Freiburg vergleichen sich dahingehend, dass das an die Stadt zu zahlende Satzgeld, das seit vielen Jahren aussteht, gegen den von der Stadt an die Propstei Krozingen ausstehenden Zins, aufzuheben ist, das Kloster außerdem 200 Gulden rauher Währung (zur Zeit für Abzugsgeld aus einer Erbschaft) zahlen und das Satzbürgerrecht weiter genießen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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