Landgraf Ludwig von Hessen gibt bekannt, dass Graf Konrad V. seine Grafschaft Rietberg ihm für 600 Rhein.Gl. als Erbmannlehen aufgetragen hat und regelt detailliert die gegen-seitigen Schutz- und Beistandsverpflichtungen sowie die Huldigung der Untertanen. Stirbt Graf Konrad kinderlos, so sollen seine Erben die Grafschaft ebenfalls als hess. Lehen erhalten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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