Krefeld,. Friedrich König in Preußen belehnt nach dem Tode des Königs von Großbritannien als dessen Nachfolger als Landes- und Lehnsherr der Grafschaft Moers den Lambert Jobst Freiherr von Hambruch mit der Hälfte der Wasser- und Windmühle bei Rheinberg wie Dr. Georg Friedrich von Essen am 25. Mai 1690 für den Freiherrn von Hambruch damit belehnt worden war. Das Gut ist im moersischen Lehnsregister unter Nr. 79 vermerkt und zu einem Collnischen Lehn mit 2 1/2 Goldgulden zu relevierem. Der Belehnte leistet vor dem Moerser Drosten Borchard Wilhelm Freiherr von Kinsky, Herr zu Hollogne, und dem CommissariusDr. Johann Weitman als Lehnsstatthalter den Lehnseid. - Zeugen: Jobst Wierich Freiherr von Clout und Ferdinand Martyn, Rat und Secretarius zu Moers. Ausf. Perg., Möersisches Lehnsiegel beschädigt, Unterschrift des Johann Weitman. Rückvermerk. Archiv von Pelden gen. Cloudt, Nr. 459

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Kreisarchiv Viersen
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