Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Petrissa von Heringen, Priorin Felice und der Konvent des Klosters Allendorf (Aldindorff), Benediktinerordens, bekunden, daß Matthias von Herbstein (Herbesteyn), Propst zu Dorla, Konrad Tunczebach, Dekan, und Dietrich Langeleben, Scholaster des Stifts St. Marien zu Eisenach (Ysenache), ihr Kloster gütlich mit Heinrich Swencke, Pfarrer zu Salzungen (Saltzungen), verglichen haben wegen der Streitigkeiten, die sie wegen der Inkorporation der Pfarrei miteinander hatten. Swencke soll, solange er die Pfarrei Salzungen innehat, dem Kloster jährlich 6 rheinische Gulden Zins - jeweils an den Quatembern eineinhalb Gulden - sowie vier Pfund Wachs zahlen, die dieses auf seine Kosten und Risiko an die Kirchenfabrik zu Mainz (Mentze) wegen der Inkorporation der Pfarrei zu liefern hat. Darüber hinaus sollen keine Forderungen gegeneinander erhoben werden nach Ausweis des darüber ausgestellten Instrumentes. Die Aussteller haben daher Heinrich Swencke aus ihren Höfen und Gütern, die sie jährlich bearbeiten lassen, den Zehnten zu entrichten; davon sind die beiden Höfe in Allendorf und Neuendorf (Nuwendorff) ausgenommen, die dem Kloster seit alters inkorporiert sind. Eine Zustimmung zum Tausch der Pfarrei sollte das Kloster dem Heinrich Swencke nicht versagen. Diese von den Schiedsrichtern festgelegten Punkte versprechen die Aussteller in aller Form zu halten. Es siegeln Propst und Konvent sowie die drei Schiedsrichter; Matthias, Konrad und Dietrich kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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