Streit um eine Schuldforderung von 80 Tlr., die Maria von Orbich gegen Mettel von Linnich als Erbin, Dienerin und Konkubine des verstorbenen kaiserl. Hauptmanns Adam von Lipsdorf wegen eines Baumgarten zu Münstereifel erhebt. Das RKG remittiert die Sache wegen Unterschreitung des appellierfähigen Streitwertes gemäß dem jül. Appellationsprivileg mit Urteil vom 12. Okt. 1562 an die 3. Instanz.