Johann von Laeck und Arnold von Kempen, geschworene Erblaten des Kapitels zu Xanten im freien Sattelhof Ilt, bekunden, dass vor ihnen Sibert Hertogs von Gest (Geist) und seine Ehefrau Gritjen in gen Werth bekannt haben, dass Arnold de Beyer, Doktor beider Rechte und Schöffe der Stadt Wesel, ihnen von wegen der Armen in Offermans Gasthaus 200 Taler zu je 30 Stüber klevisch geliehen hat. Dieses Kapital ist jährlich mit 12 Talern zu verzinsen. Beide Seiten können nach vierteljähriger Kündigungsfrist die Rückzahlung verlangen. Die Schuldner setzen alle ihre Güter zu Unterpfand, insonderheit ihren vierten Teil der Ossenbohmschen Hufe, etwa 5 Marsaat, gelegen in der Mehren im Richteramt Büderich, leibgewinnsrührig vom Kapitel. - Die Laten kündigen ihre Siegel an. Signatum Wesel am zwolfften tag monats Maii 1649.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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