Johannes Ner, Dekan des Stifts St. Peter in Basel, macht dem Römischen König Sigmund, dem Konzil in Basel sowie geistlichen und weltlichen Herren und Amtsträgern insbesondere in den Bistümern Konstanz, Basel und Chur, darunter auch der Reichsstadt Ulm, ein an der römischen Kurie ergangenes und von Papst Eugen IV. bestätigtes Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Grafen Hugo von Montfort [Ruine bei Weiler Vorarlberg/Österreich], Generalprior des Johanniterordens für Alamannien, und der Gräfin Elisabeth von Montfort um den vierten Teil an Stadt, Burg und Herrschaft Bregenz [Vorarlberg/Österreich] bekannt, die durch das Urteil dem Grafen Hugo zugesprochen wurden. Er ist zum Subexekutor dieses Urteils bestellt worden und verpflichtet nun die geistlichen und weltlichen Amts- und Würdenträger unter Androhung von Kirchenstrafen, im Bedarfsfall bei der Durchsetzung des Urteils behilflich zu sein. Er lässt darüber von dem öffentlichen Notar Hermann Jäger von Spangenberg ein Notariatsinstrument anfertigen