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Die Bestimmungen über den Weidgang des Klosters Oberried in Erlenbach, die in der Urkunde von 1737 Januar 14 im Unklaren blieben, werden näher formuliert.
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Die Bestimmungen über den Weidgang des Klosters Oberried in Erlenbach, die in der Urkunde von 1737 Januar 14 im Unklaren blieben, werden näher formuliert.