Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Dörfer Herbitzheim (Herboltzheim) und Keskastel (Kesecastel) mit ihren armen Leuten und Gütern in seinen Schirm. Er versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Pfalzgraf weist seinen Vogt zu Lützelstein, derzeit Konrad Swicker [oder: Graf Heinrich von Zweibrücken-Bitsch?], um Beachtung an. Für den Schirm sollen die armen Leute jährlich zu Martini [11.11.] 50 Viertel Hafer an den Keller zu Lützelstein reichen, dazu soll ein jedes Haus ein Huhn geben. Der Schirm für die Dörfer soll für 10 Jahre gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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