Frage des Fürsten Karl Heinrich zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg an den Erzbischof von Freiburg, ob die an Kirchen und Pfarreien fürstlicherseits gezahlten Ablösungskapitalien für verschiedene abgekaufte Gefälle nach den badischen Gesetzen ein hinlängliches Äquivalent für diese verlorenen Gefälle sei