Zwischen Abt Heinrich und der Abtei Werden einerseits sowie der + Treintgen Bongarts und ihren Erben andererseits hat es Streitigkeiten gegeben wegen eines Stücks Land am Padberg, die jetzt beigelegt sind. Nach dem Tod von Treintgens Eltern Ludger und Vebken Bongarts ist die Pacht nicht gezahlt worden und der Besitz ohne die Bewilligung des Abts in andere Hände übergegangen. Der Abt hätte ihn einziehen können, doch hat Treintgen andererseits der Abtei 200 Reichstaler geliehen sowie Anspruch auf einige Pensionen und Buchschuld. Erben und Abtei haben sich nun folgendermaßen geeinigt. Der Abt verzichtet auf das ihm an Treintgens Land und Behausung Bongarts-, einst Sommershaus genannt, zustehende Recht mit Vorbehalt jedoch der Behandigung und Zinsgerechtigkeit. Wegen der rückständigen Buchschuld überläßt die Abtei der Witwe Johann Schlechtendahls Anna Wortmans, an die Schuldverschreibung und Pension gegangen sind, 25 Reichstaler und 1/2 Malter Roggen, worauf die Testamentsexekutoren auf Pension und Buchschuld verzichtet haben. -Es siegelt Abt Heinrich