Thomas Zimerman, Gemeinsmann zu Neckarzimmern, und seine Ehefrau Anna bekunden, dass sie Jakob Redthabem, kurpfälzischem Keller zu Neckarelz, und dessen Ehefrau Sibylle einen jährlich auf Weihnachten nach Neckarelz fälligen Zins in Höhe von 2 ½ Gulden Landeswährung (den Gulden zu 26 albus und 2 Pfennige) um 50 Gulden Kapital verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen ein Stück näher bezeichneten Krautgarten und einen näher bezeichneten Weingarten, deren Bonität durch das Gericht zu Neckarzimmern bestätigt wurde, zu Unterpfand. Die Wiederlösung des Zinses bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.