Berufung gegen das Urteil der 3. Instanz vom 11. Mai 1723 in der Liquidationssache zum Pütz ./. von Cloeth. Streit um die Liquidation des freiadeligen Rittersitzes Breidenbach im Kirchspiel Lindlar (Rhein.-Berg. Kr.) im Amt Steinbach, den der Kanzler von Cloeth verpfändet hat. Der Kanzler Lic. Godefried von Snell und seine Gattin Sophia zum Pütz sowie Heinrich von Snell haben verschiedene Rentverschreibungen erworben, die 1674 in Erbteilung der Appellatin Anna Curie von Snell, Witwe zum Pütz, zugefallen sind. Als die zum Pütz wegen ausstehender Rentenzahlungen die Einräumung des Pfandguts beantragten, erhob Rembold Dietherich von Cloeth eine Diffamationsklage vor der 1. Instanz. Dennoch fällte die 1. Instanz am 12. Mai 1694 ein Einräumungsurteil, das die 3. Instanz am 10. Sept. 1720 bestätigte. Streitig ist vor allem die Höhe der Verschuldung. Der Appellant behauptet, es gäbe nur zwei Obligationen von 600 Rtlr. und 300 Rtlr., während die Appellaten darüber hinaus Forderungen aus einer dritten Obligation von 600 Rheinischen Gulden/Kölnischen Talern (= 400 Rtlr.) herleiten. Die Appellaten erheben gemäß dem pfalz-neuburgischen Edikt vom 26. März 1596, wonach trotz Appellation vollstreckt werden darf, wenn über jährliche Pensionen gerichtliche Briefe und Siegel - wie das in der vorliegenden Sache der Fall sei - vorhanden sind, sowie gemäß dem bestätigenden Edikt Kaiser Rudolfs II. und der „Lex Anastasiana“ Einrede gegen die Einführung des Prozesses am RKG und beantragen, die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Appellanten klagen gegen „Attentate“ der Vorinstanz, als Breidenbach 1725 taxiert wurde.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...