Johannes der Wolfegger bekennt, daß er keine Rechte an den Gütern und der Vogtei in Opoltzhofen (=Oppeltshofen) und Albertshofen ("Harbrehtzhofen") hat. Die Vogtei ist ihm von Abt und Konvent von Weingarten freundschaftshalber aufgetragen worden und kann jederzeit wieder entzogen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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