Ritter Giselberg v. Wolfskehlen (Wolveskelen) bekundet, daß er seine Güter in Wahlheim (Wal-), die er von einem Gf. v. Rieneck (Reinecke) zu Lehen hat, für 75 Mark dem Kl. Eberbach verkauft hat und daß sein Bruder Gerard, sein Oheim Albert und seine Vettern Heinrich und Burkhard auf alle ihre Rechte daran verzichtet haben. Er verspricht an Eides statt (fide data), daß das, was zu denselben Gütern gehört und ihm zu Lehen gegeben ist, bis zum kommenden St. Martinstag [Nov. 11] an das Kl. übergeht. Als Bürgen (fideiussores) dafür hat er seinen Oheim Albert, Konrad Moyde', und seine Neffen Heinrich und Burkhard eingesetzt, die in ein Haus in Oppenheim [zum Einlager] kommen, dort auf seine Kosten [in dampnum meum] bleiben und es erst wieder verlassen sollen, bis ihnen [den Brüdern des Kl.] Genugtung geleistet ist.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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