König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen befiehlt Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen, bei Streitigkeiten zwischen Land und Städten der Oberlausitz unter Berücksichtigung der alten Privilegien und Traditionen zu richten, Beisitzer hinzuzunehmen, die diese kennen, und die Einbeziehung Unkundiger zu vermeiden.