Anspruch auf Zahlung von jährlich 35 Goldgulden, die aus einer Rentverschreibung der Eltern der Frau des Appellanten stammen. Heinrich Gartzweiler und seine Frau hatten ihrem Schwager resp. Bruder, dem Dr. Johann von Hambach, Kanoniker in Aachen, über die Rentverschreibung Brief und Siegel gegeben. Johann überließ die Verschreibung bei seinem Tod seinem Bruder Reinhard, der sie dem Appellaten zedierte. Als der Appellant den Forderungen nicht nachkam, zog von der Hegge vor Gericht.
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Anspruch auf Zahlung von jährlich 35 Goldgulden, die aus einer Rentverschreibung der Eltern der Frau des Appellanten stammen. Heinrich Gartzweiler und seine Frau hatten ihrem Schwager resp. Bruder, dem Dr. Johann von Hambach, Kanoniker in Aachen, über die Rentverschreibung Brief und Siegel gegeben. Johann überließ die Verschreibung bei seinem Tod seinem Bruder Reinhard, der sie dem Appellaten zedierte. Als der Appellant den Forderungen nicht nachkam, zog von der Hegge vor Gericht.
AA 0627, 1570 - E 508/1704
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1522 - 1524 (1521 - 1524)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter von Erkelenz, Bürger zu Köln und Schöffe des Hohen Weltlichen Gerichts, (Bekl.) Beklagter: Christian von der Hegge, Jülich, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Friedrich Rebstock 1522 - Dr. Jakob Kriell 1522 - Dr. Konrad Schwabach 1522 - Dr. Heinrich Leebsawe gen. Rostock 1522 - Lic. Christophorus Roitham 1522 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Lewesauwe von Rostock 1522 - Dr. Konrad Swaebach 1522 - Dr. Johann Drach 1522 - Dr. Caspar Marth 1522 - Dr. Jakob Krell 1522 - Lic. Christoffel Hitzhofer 1522 - Dr. Wolff Egen von Rottweil 1522 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht zu Freialdenhoven - 2. Hauptgericht Jülich 1521 - 3. RKG 1522 - 1524 (1521 - 1524) Beschreibung: 3 cm, 74 Bl., gebunden; Q 1 - 13. Vgl. ZAGV 18 (1896) S. 145 Nr. 704 (dort falsch: 135 Gulden).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:07 MESZ