Anspruch auf Zahlung von jährlich 35 Goldgulden, die aus einer Rentverschreibung der Eltern der Frau des Appellanten stammen. Heinrich Gartzweiler und seine Frau hatten ihrem Schwager resp. Bruder, dem Dr. Johann von Hambach, Kanoniker in Aachen, über die Rentverschreibung Brief und Siegel gegeben. Johann überließ die Verschreibung bei seinem Tod seinem Bruder Reinhard, der sie dem Appellaten zedierte. Als der Appellant den Forderungen nicht nachkam, zog von der Hegge vor Gericht.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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