Johann der Propst, Albrecht der Prior und das Kapitel von Denkendorf beurkunden, dass ihr Vertrag mit der Stadt Esslingen wegen des Bürgerrechts zwar dem König Wenzel noch nicht bestätigt ist, dass sie denselben aber getreulich halten wollen, versprechen, bei Wenzel oder seinen Nachfolgern Bestätigung ihrer Freiheiten nur unter Einschluss dieses Vertrags nachzusuchen, dies aber, sobald sich Gelegenheit biete, auf ihre Kosten zu tun; hinterlegen ihre Freiheiten im Behältnis der Stadt, behalten sich aber die Herausgabe im Bedarfsfalle gegen Gelöbnis der Zurückgabe vor, da sie sie dort am liebsten aufbewahrt wissen und ihr Kapitelsiegel von Alters her dort liegen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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