Suchergebnisse
  • 23 von 192

Verordnung, dass die Waren der Gold- und Silberarbeiter zweimal im Jahr kontrolliert werden sollen, ob sie wirklich die Qualität haben, die angegeben ist. Verstöße sollen sofort dem Magistrat gemeldet werden. Falls die Amtsmeister dieser Aufgabe nicht nachkommen sollen sie zur Verantwortung gezogen werden. (S.247-249)

Vollständigen Titel anzeigen
Stadtarchiv Düsseldorf
Objekt beim Datenpartner
Loading...