Metgen Schöpkens, Wwe. des Laurents Schöpkens überträgt mit Zustimmung ihrer noch nicht rechtsfähigen Söhne Henricus und Wolter - letztere vertreten durch die vom Gericht der Vogtei Gelderland bestellten Henrick Holtmans und Henrick Pastors - die ihr gehörende Leuwen Caedt mit Haus, Scheune und allen Gebäuden, mit Garten, Ackerland, Benden und Holzungen auf ihren Sohn Henricus gegen eine einmalige Zahlung von 225 Talern - der Taler zu 30 Stüber - und verschiedene Sach- und Dienstleistungen und weitere Vereinbarungen. So soll die Tante des Henricus, Elisabeth Leuwen nach einem Vertrag aus dem Jahre 1702 im Hause verbleiben, und Henricus den Ertrag von 50 Talern einnehmen, die Elisabeth in der Honschaft Schaphausen ausgeliehen hat. Tönisberg op Leuwen Erff, den 17. Oktober 1733. Der Vertrag (maeggescheidt) wird unter Zuziehung der Vertreter des Gerichts zu Aldekerk zu Tönisberg am 4. März 1735 bestätigt (Kopie)