Bischof Adolf von Lüttich inkorporiert zur Verbesserung der unzulänglichen Präsenzgefälle der Kanoniker des Marienstifts zu Aachen (und zugleich, damit an die Stelle des in Abwesenheit des Pastors fungierenden Lohndieners inskünftig wirkliche Seelsorger als Rektoren oder Vicarii perpetui treten) dem Kapitel die bisher dem Patronat des Stiftspropstes untergebene Pfarrkirche zu Erclens (Erkelenz) nebst deren Filiale zu Codekoven (Kutzkoven), indem er den Vikarien bis zu 100 Goldgulden aus den Einkünften zuweist und zwar 4/5 an Kutzkoven, 1/5 an Erkelenz, unter gleichzeitiger Dismembrierung der Filiale zu Kutzkoven als selbständige Pfarrkirche (mit Kutzkoven und den 4 Höfen Oppenbosch als Sprengel), deren Kirchspielsgenossen hinfort die Sakramente daselbst empfangen sollen, ausgenommen nur Taufe und letzte Ölung, welche in der früheren Mutterkirche allein gespendet werden. Jede der beiden Pfarrkirchen, denen ihre besondern Matrikulareinkünfte (matricularia) inkorporiert sind, ist von einem durch den Propst jedesmal dem Archidiakon präsentierten ständigen Vikar (vicarius perpetuus) zu bedienen, von welchen der zu Kutzkoven zu seiner Kompetenz insbesondere alle von den Kirchspielsgenossen aufkommenden Opfergaben und Emolumente (ausgenommen die Einkünfte von Taufe und letzter Ölung) und die Brote, welche bisher die Priester zu Erkelenz empfangen, der Vikar zu Erkelenz dagegen aber alle Kapaune und die Grundstücke erhält, woraus die Kirche zu Erkelenz bisher jährlich 30 Malter Roggen und 8 Malter Hafer zum Weihrauch (ad accensam) entrichtet worden, aber auch die Kathedralsteuer und die dem Bischof und Archidiakon von dem Konzil zu Wassenberg, worin Erkelenz gelegen, bewilligten Subventionen allein zu tragen hat. Der ganze große und kleine Zehnt der Kirche zu Erkelenz wird dem Marienstift zu den Präsenzgefällen einverleibt, in Höhe von jährlich 250 Florenen, wovon monatlich 20 Florene täglich 8 Turnosen, der Rest von 10 Gulden aber an 5 Festtagen (den 4 Marienfesten und dem fest des hl. Lambertus) verteilt werden soll. Datum anno a nativitate domini Millesimo trecentesimo quadragesimo, mensis Augusti die penultima.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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