Ulrich Leyrer von Heiningen [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil er nachts einigen Leuten zu Heiningen die Fenster eingeschlagen, die Räder von den Karren entfernt, auf die Türen Sprüche geschrieben, sich in einen Streit eingemischt und sich ungebührlich und unziemlich benommen hatte, wird auf Fürbitte freigelassen, schwört Urfehde, verspricht, gehorsam zu sein, derartige Handlungen nicht mehr auszuführen, seine Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen, den Schaden, den er angerichtet hat, wieder gut zu machen