Jos Humpis d. Ä., Bürger zu Ravensburg, entlässt Ursula Strödlin zu Ratzenried gegen Zahlung von 5 fl rh, zahlbar zur Hälfte am bevorstehenden Sankt Jakobstag, zur anderen Hälfte ein Jahr später, aus seiner Leibherrschaft. Auch namens seiner Erben verzichtet der Aussteller auf sein bisheriges Eigentum, entlässt genannte Ursula aus ihren Eidespflichten, spricht sie mit Leib und Gut von allen Ansprüchen und Forderungen quitt, frei und los und gesteht ihr ab sofort freien Zug und beliebige Wahl von Obrigkeit und Bürgerrecht zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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