Friedrich von Gemmingen bekundet, dass er von Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] für sich selbst und seine Vettern ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen empfangen hat.