Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet: Propst und Konvent des Klosters Allendorf (Aldin-) besitzen Höfe, die sie für die Hälfte des Ertrages oder eine feste Gülte verliehen haben oder noch verleihen. Diese Höfe sollen die Amtleute und Diener des Abtes nicht über das hinaus belasten, was seit alters hergekommen ist. Siegel des Ausstellers.