Bernhard Schmid von Urbach, zu Schorndorf gef., weil er ehrbare Frauen geschmäht und sie ohne Grund des unsittlichen Umgangs mit ihm selbst bezichtigt hatte, jedoch auf die Fürbitten guter Freunde wieder freigelassen, gelobt unter Eid, sich auf Erfordern der Obrigkeit wegen des genannten Vergehens wieder ins Gefängnis zu stellen, die ihm dann auferlegte Strafe anzunehmen, auch den Frauen vor dem Gericht zu Urbach oder wo es sonst sein sollte, Genugtuung zu leisten, ferner kein Wirtshaus und keine offene Zechen mehr zu besuchen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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