Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Das Konstanzer Hofgericht verurteilt die Gemeinde Lienheim in Appelationsinstanz zur Leistung geschuldeter Frohndienste und zur Abreichung des Vogthabers.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Das Konstanzer Hofgericht verurteilt die Gemeinde Lienheim in Appelationsinstanz zur Leistung geschuldeter Frohndienste und zur Abreichung des Vogthabers.