Die kaiserlichen Kommissare schlichten eine Auseinandersetzung zwischen Graf Ulrich von Württemberg und der Stadt Esslingen wegen zweier Entleibter, der Neuerung des Zolls zu Esslingen, welcher abgestellt sein soll, und dass jeder Teil den anderen genommen, denselben wiederzugestellt, auch wie es mit der Erbhuldigung und anderen Pflichten, den Gülten, Schulden, Pfandschaften und anderem gehalten werden solle.