Andre von Isen (1), seine Ehefrau und alle Erben bekennen, dass sie die Mühle Stegmu<e>l (2) auf der Isen (3) von Bruder Jacob, Hofmeister des Hofs zu Salzburg, zu Erbrecht empfangen haben. Die Mühle hatte zuvor Martein der Chatzpeckh von Hönesperg (4) inne, von dem Andre von Isen das Erbrecht erworben hatte. Sie sollen davon den jährlichen Dienst gemäß dem Urbarbuch leisten. Bleiben sie den Dienst schuldig, verlieren sie ihr Erbrecht, es sei denn, sie haben Schaden aus ein gemainer Landprest genommen. Wenn die Mühle abbrennt oder öd wird, soll das ohne Minderung der Abgaben bleiben, mögliche Einnahmeeinbußen des Grundherrn soll Andre von Isen aus seinen anderen Gütern ausgleichen. Zeugen: Fridraich der Grasman, Peter der Zollner, Hanns der Trenbechk und Paul der Chastner, Bürger zu Mu<o>ldorf (5). Empfänger: Salzburg: Hof zu Salzburg - Hofmeister. Siegler: S: Beheim, Ulrich, von Thyrnau

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv