In der Stadt Mainz, im Hof der Behausung des Magisters Hartmann Czabel, Advokat des Mainzer Stuhls, in Anwesenheit des nachbenannten Notars und der nachbenannten Zeugen, bestellen der Edelknecht Burkhard von Wolfskehlen (Woluiskeln), der behauptet, Patronatsherr der Pfarrkirche in Wolfskehlen zu sein, und Heinrich genannt Scheubecher von Pfungstadt (Pungstat), Priester der Mainzer Diözese, der erklärt, auf diese Kirche präsentiert worden zu sein, zu ihren Bevollmächtigten Heinrich von Augsburg (de Augusta), ältesten Vikar (senior vicarius) zu St. Stephan, und Johann genannt Smalcz, ohne Rücksicht darauf, ob diese Bevollmächtigten persönlich anwesend waren. Was einer der beiden hinsichtlich der Präsentation in Vertretung ihrer Auftraggeber beginnt, kann der andere fortführen oder beenden. Die Bevollmächtigten oder ihre Substituten dürfen ihre Auftraggeber in allen diesbezüglichen Rechtsgeschäften und Prozesshandlungen vertreten, und die Auftraggeber versprechen, alles von ihnen Verfügte anzuerkennen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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