Der Archidiakon Konrad von Neideck (Nidecke), die Domherren Ernst von Seebach (Sebeche) und Heinrich von Wechmar sowie der Kanoniker des Stifts Neumünster Heinrich von Katzenstein beurkunden: Abt und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie der Ritter Heinrich Marschall von Lauer (Luer) haben sich nach mehreren Prozessen entschlossen, ihren Streit wegen des vierten Teils des Groß- und Kleinzehnten in Dorf und Gemarkung Nüdlingen (Nutelingen) von ihnen beilegen zu lassen. Sie sollen nach Möglichkeit einen Vergleich zwischen den Parteien vermitteln. Gelingt dies nicht, dann sollen sie den Streit durch einen Schiedsspruch beenden, der aber einstimmig gefällt werden muss. Kommt ein solcher einstimmiger Schiedsspruch nicht zustande, dann sollen der Würzburger Bischof Andreas [von Gundelfingen] und der Offizial der Würzburger Kurie Kuno [von Gochsen] sich der Sache annehmen. Auch diese sollen zunächst versuchen, die Sache durch einen Vergleich beizulegen. Gelingt dies nicht, dann können sie zum Mittel des Schiedsspruchs greifen, der aber wieder einstimmig gefällt werden soll. Kommt ein solcher wieder nicht zustande, dann sollen die Parteien bei dem Recht bleiben, das jede vor dem Abschluss des Schiedsverfahrens hatte. Ersatzmann für den Würzburger Bischof ist der Domdekan Goldstein [von Riedern], Ersatzmann für den Offizial der Kanoniker von Stift Haug Heinrich von Heiningen. Beide Parteien verpflichten sich zur Annahme des Schiedsspruchs, sofern ein solcher zustandekommt. Zeugen: Der Domdekan Goldstein [von Riedern], der Archidiakon Friedrich von Stollberg, die Domherren Eberhard und Heinrich von Thüngfeld (Tvnnevelt) und viele andere. Actum et datum 1313 quarto idus maii. Aussteller: Konrad von Neideck, Ernst von Seebach, Heinrich von Wechmar und Heinrich von Katzenstein. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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