Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Kunsthändler Theodor Ulrich Nübling als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Johanna Margarete Schmid als Braut. Begleitet werden sie von dem Münsterprediger und Professor Johann Wilhelm Stüber und dem Schreiber am Hospitalamt Christian Keßler als Pfleger der Söhne des Bräutigams Heinrich, Wilhelm und Friedrich aus seiner ersten Ehe sowie dem bereits erwähnten Christian Keßler und in Vertretung des erkrankten Stadtchirurgen Johann Crämer dem Kunst-, Waid- und Schönfärber Georg Sell als Pfleger der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen geschlossenen Ehevertrag vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Söhne des Bräutigams noch minderjährig sind und somit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und darin auch eine ausreichende Versorgung der Söhne des Bräutigams aus erster Ehe vorgesehen ist. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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