Der Landgraf von Hessen-Homburg läßt durch seinen bevollmächtigten Kammerherrn, dirigierenden wirklichen geheimen Rat Carl Bernhard von Ibell, mit den Fürsten vor Hohenzollern-Hechingen, Liechtenstein, Hohenzollern-Sigmaringen, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck - vertreten durch deren Geheimen Rat, Gesandten und bevollmächtigten Minister am Deutschen Bundestag Adolf Freiherr von Holzausen - einen Vertrag abschließen über den Anschluß des Landgrafen von Hessen-Homburg an die zur 16. Gesamtstimme in der Bundesversammlung vereinigten vorgenannten Fürsten. § 1. Beitritt des Landgrafen zu den Verträgen vom 2. und 20. April 1816 und den Bestimmungen des Protokolls vom 10. Mai 1816 § 2. Reihenfolge der vereinigten Fürstenhäuser § 3. Kostenaufteilung des durch die Führung der Gesamtstimme erwachsen den gemeinschaftlichen Aufwandes § 4. Bevollmächtigung des Bundestagsgesandten; Eidbeurkundung durch letzteren § 5. Legationskanzlist § 6. Übernahme der Kosten für die veränderte innere Organisation der Kurie durch Hessen-Homburg § 7. Ratifizierung des neunfach ausgefertigten Vertrags