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Der Kölner Offizial entscheidet in der Streitsache vor dem Offizial der Mindener Kirche zwischen Johann Haverkamp, Appellat, und Benedikt von Schloen gen. Gehlen (Gellen), Appellant, wegen der Dreifaltigkeitsvikarie in der Kirche St. Andreas zu Lübbecke. Die Appellation wird verworfen, der Appellant hat die Streitkosten zu tragen. Ankündigung des großen Offizialatsiegels. Zeugen: Magister Gotfrid Alstede und Hermann Top, Notare. Anno domini millesimo quingentensimo quinquagesimo secundo die vero lune quartadecima quartadecima mensis novembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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