Heinrich bei dem Born und seine Ehefrau Othilia, Peter Panrode und seine Ehefrau Katherin, alle wohnhaft zu Mittelheim im Rheingau, verkaufen ihrem Verwandten Diether Selbach, z.Zt. Diener des Meisters Tilman Selbach zu Mainz, für 75 fl. (zu je 24 Albus) ein halbes Fuder Wein Wiederkaufsgült, zu liefern im Herbst nach Mainz auf einen Krahnen. Bei Mißwuchs soll der Zins ausfallen, aber im nächstem Jahr doppelt gegeben werden. Zu Unterpfand verlegt 1) Heinrich: 3 Viertel Weingarten "uff der Rossenn" (Angrenzer: Heinz Cles), zinst 12 Schillinge nach Gottestal ("Gotsthall"); 2) Peter: 1 Viertel "an der weide lucken am küweweck" (Angrenzer: Peter Bender); 1 Viertel am engen Weg (Angrenzer: Konrads Els), zinst 6 1/2 Heller; 1 Viertel "am selgen rede" (Angrenzer: Benderhenn Cuntz), zinst 3 1/2 Viertel Wein mit der "wurtz" nach Gottestal. Zinsversäumnisklausel. Die Übergabe ist vor Schultheiß und Schöffen zu Oestrich erfolgt. S. Michell Schwapp, Schultheiß zu Oestrich. "D. anno XVcXXVI uff sampstagk nach sanct Johanss tagk".

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