Kurfürst Johann Georg I. bekennt, dass er Dietrich von Starschedel und dessen legitime Erben mit dem Schloss, dem Rittergut und dem Flecken Borna (n. Chemnitz) sowie weiteren genannten Dörfern, Flecken und Zinsen einschließlich aller näher bestimmten althergebrachten Rechte aus dem Nachlass von dessen Vater als Mannlehen belehnt. Die Hinterlassenschaft wurde unter den Erben durch Los aufgeteilt. Mitbelehnt werden seine Brüder Heinrich Innozenz und Haubold von Starschedel mit ihren rechtmäßigen Erben. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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