Äbtissin Elisabeth [Hartmann] und der Konvent des Klosters Baindt verleihen Hans Lang, dem Sohn des Jacob Lang zu Atzenberg, den zum Kloster gehörenden Hof und das Gut zu Atzenberg samt allen damit verbundenen Rechten als künftiges Leiblehen. Die Lehensvergabe gilt entsprechend dem vorangegangenen Vertrag mit dem Vater Jacob Lang und dessen Ehefrau und tritt erst nach deren Tod in Kraft. Neben näher bestimmten Abgaben übernimmt der Lehensmann jährlich eine Weinfuhre vom Bodensee bzw. den klösterlichen Anbaugebieten zum Kloster Baindt. Bei Missbrauch oder mit seinem Tod fällt das Lehen an das Kloster heim.