Hans und Jörg Haffner (Heffner) von Wasselnheim, Brüder, reversieren gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der sie zu seinen Dienern aufgenommen und in Schirm genommen hat. Hans und Jörg haben dem Pfalzgrafen Treue und Huld geschworen und gelobt, ihm auf sein Ansinnen treu zu dienen, wobei sie ihre [ungenannten] Lehnsherren ausgenommen haben. Sie sollen dem pfalzgräflichen Unterlandvogt im Elsass und dem Zinsmeister zu Hagenau aufwarten und gemäß ihrer Ehre gehorsam sein. Wenn der Pfalzgraf sie in einem offenen Krieg zu Dienst erfordert, soll er ihnen Sold, Futter, Mahl, Nägel und Eisen geben und ihren reisigen Schaden gütlich ersetzen, wobei im Falle der Nichteinigung beide Parteien das Urteil über Schadensersatz dem verordneten Hauptmann, Hofmeister und Marschall anheimstellen und deren Mehrheitsentscheid Folge leisten sollen. Die Aussteller bekunden, vom Pfalzgrafen in seinen Schirm genommen worden zu sein, wobei sie ihn von jeglicher Verpflichtung zum Schadensersatz für ihre in der Zeit des Schirms erlittene Schäden ausnehmen und ledig sagen.