Ludeke von Halle und seine Söhne Dietrich und Ludolf gewähren dem
Henneke van Wynngehusen und dessen Frau Anne ein Rückkaufrechte auf
zahlreiche gen . Güter (Besitzernennung) in der Herrschaft Schaumburg, die
der Vetter des Henneke, Statius van Wynngehusen, verpfändet hatte. Zudem
erhalten H.v.W. und seine Frau Anne eine lebenslange Leibrente. Es bürgen
für die Aussteller mit Einlagerverpflichtung zu Stadthagen: Ludeke van
Rottorpe und Diderick Beymppe.