Ludeke von Halle und seine Söhne Dietrich und Ludolf gewähren dem Henneke van Wynngehusen und dessen Frau Anne ein Rückkaufrechte auf zahlreiche gen . Güter (Besitzernennung) in der Herrschaft Schaumburg, die der Vetter des Henneke, Statius van Wynngehusen, verpfändet hatte. Zudem erhalten H.v.W. und seine Frau Anne eine lebenslange Leibrente. Es bürgen für die Aussteller mit Einlagerverpflichtung zu Stadthagen: Ludeke van Rottorpe und Diderick Beymppe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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