Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Heinrich Sonnenberg und seinem Stiefvater Arnold Tuchscherer (Duch-) einerseits und Klaus Mückenloch und seiner Tochter Katharina andererseits Irrungen wegen eines Eheversprechens Heinrichs und der Jungfräulichkeit Katharinas (e und magthums) gehalten haben, weswegen vor dem Offizial zu Worms bereits ein Urteil ergangen war. Mit Zustimmung beider Seiten hat der Pfalzgraf nun zwischen ihnen einen Vertrag aufgerichtet. Demnach sollen Heinrich und Arnold dem Klaus 40 Gulden zu genannten Terminen bis zum übernächsten Weihnachtsfest reichen, wofür Arnold gegenüber dem Pfalzgrafen mit seinem gesamten Hab und Gut haftet. Beide Parteien sollen damit geschlichtet sein, auf den weiteren Rechtsgang verzichten und eine Ausfertigung des Vertrags erhalten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...