Hans Jörg Engel der Alte, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft mit obrigkeitlicher Zustimmung seinem Sohn Martin Engel für 110 Gulden sein eigenes hornsteinisches Erblehengut: Güter im Ösch Leutenberg (Flurnamen: der Grabenacker; im Spättendorff der Bühl), im Ösch Lawen (Flurnamen: in Creutzer, im Kneblichthall), im Ösch Weckenried (Flurnamen: in Schollenfeld) und Wiesen im Kirchriedt. Anlieger: Jörg Kien, Beck; Johannes Stefa; Martin Henne; Matheis Widmar; Jakob Engel, Bräu; Bastian Schröckh; Franz Engel; Matheus Harscher; Joseph Mayr; Erben des Mang Flaisch; Matheus Reffler; Sebastian und Lorenz Schröckh; Johannes Kiene, Bräu; Matheus Spah von Hitzkofen; der Pfarrer. Flurnamen: Donnerstraller Straße das gemeine Mackh (1); Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1. Der Käufer soll dem Aussteller auf Lebenszeit von seinen eigenen Gütern 2 1/2 Jauchert über Winter und 2 1/2 Jauchert über Sommer bebauen den Samen stellt der Aussteller und die geschnittenen Garben kostenlos in seine Scheune einführen 2. dazu jährlich 3 Klafter Holz 3. Wenn die Punkte 1 und 2 säumig oder nicht richtig gehalten werden, kann der Aussteller den verkauften Teil wieder an sich ziehen Für die Abführung der Kaufsumme wird der Käufer auf genannte Kapitalien bei dem Heiligen zu Bingen und Billafingen und bei dem Rentmeister nach Sigmaringen angeweisen; der Rest gelangt an den Verkäufer: 15 Gulden, zahlbar ab 1713 in drei Zielen. Die vom Verkäufer im Heiratskontrakt für seine Hausfrau Katharina Heb auf das letzt verkaufte Erbgut ausgesteilte Leibrente (Leibterung) wird auf die eigenen öschentlich 2 1/2 Jauchert Ackers übertragen (1) Aus dem Gut, das erbeigen und frei ist, gehen außer gewöhnlicher Steuer und Zehnten der Herrschaft Hornstein als Erblehenherren jährlich auf Martini 14 Kreuzer 2 Heller, 2 Imi Hafer

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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