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Christoph von Helmstatt zu Hinsingen und viele andere bestätigen eine Vereinbarung vom 28. November 1561 zu Hinsingen zwischen den gen. Erben Nikolaus' von Helmstatt. Danach sind die gen. Schwestern Christophs und Nikolaus', die z.T. bereits auf ihr elterliches Erbe verzichtet hatten, als Miterben anerkannt und mit gen. Beträgen aus den Einkünften der Häuser Hinsingen und Lindenfels ausbezahlt worden. Sie haben dafür insgesamt auf ihr elterliches Erbe und weitere Ansprüche an das Erbe Nikolaus' verzichtet. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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