Dieterich Erzbischof zu Mainz besetzt auf Bitten Michels, Grafen zu Wertheim, seines Oheim und Getreuen, das Schloß (Schweinberg) Sweynberg. Wird das Schloß geschädigt, während es der Erzbischof innehat, so soll der Graf deshalb keine Ansprüche an diesem geltend machen. Gerät Graf Michel in Fehde, und der Erzbischof will das Schloß deshalb nicht mehr behalten, so müssen es die Wertheimer zurücknehmen. Verlangen die Wertheimer das Schloß zurück, so muß es der Erzbischof sofort abgeben. Bis dahin kann er es zu seinem Nutzen gebrauchen.