Berthold, Abt von Georgenthal, Nikolaus (Nicolaus) Becker und Mathias Waltman, Bürgermeister von Weimar, transsumieren am 28. Januar 1444 folgende Urkunde mit Goldbulle, die ihnen Johannes Molitor, Priester in Nordhausen und Gotha, Sekretär Kurfürst Friedrichs [II.] und Herzog Wilhelms [III.] von Sachsen, vorgelegt hat: Karl [IV.], Römischer König und König von Böhmen, erhebt mit Rat der Erzbischöfe Wilhelm von Köln und Gerlach von Mainz, Pfalzgraf Ruprechts [I.] bei Rhein, der Bischöfe Engelbert von Lüttich, Ademar von Metz und Johann von Olmütz sowie des Markgrafen Wilhelm [V.] von Jülich und des Herzogs Wladislaw von Teschen seinen [Halb-]Bruder Wenzel zum Fürsten und Herzog von Luxemburg und dessen Länder zum Fürsten- und Herzogtum. Er bestimmt, dass die Herzöge von Luxemburg bei Kriegszügen rechts vom Römischen Kaiser oder König reiten und dessen Zügel halten sollen. Außerdem soll der Herzog von Luxemburg an der feierlichen Tafel Karls [IV.] die Aufsicht führen. Für Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 1000 Mark reinen Goldes angedroht, von denen die Hälfte der königlichen Kammer, die andere Hälfte aber dem Geschädigten zukommen soll. – Goldbulle des Ausstellers angekündigt. – Ausfertigung durch Bischof Johann [II.] von Leitomischl (siehe Datumszeile).

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Sächsisches Staatsarchiv
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